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Kanton Glarus, Kulturförderung

Allgemeine Kulturförderung des Kanton Glarus

Categories: Rock/Pop/Chanson, cabaret, classical music, comic, dance, film, jazz, literature, theater, visual arts, world music

Regions: Glarus

Purpose: Die Amtsstelle koordiniert die glarnerische Kulturförderung entsprechend dem «Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens vom 7. Mai 1972». Sie nimmt Beitragsgesuche von Institutionen und privaten Kulturschaffenden entgegen, führt eine Vorprüfung durch und erteilt entsprechende Auskünfte. Die «Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens» prüft die eingereichten Beitragsgesuche nach künstlerischen und kulturellen Kriterien; sie stellt dem Regierungsrat diesbezügliche Anträge. Über die Gewährung oder Ablehnung finanzieller Beiträge an kulturelle Projekte entscheidet der Regierungsrat. Die Beschlüsse des Regierungsrates werden den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf Beiträge und ein Rekursrecht bestehen nicht.

Ziel: Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen und der finanziellen Rahmenbedingungen wird das kulturelle Leben im Kanton Glarus nach breit gefächerten Gesichtspunkten gefördert.

Promotion focuses: Beiträge an:wissenschaftliche Arbeiten; glarnerisches Kunstschaffen in den Bereichen Literatur, Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, Fotografie, Film, Video; kulturelle Institutionen; bedeutende kulturelle Veranstaltungen; Bestrebungen zur Pflege von Mundart und Brauchtum; die künstlerische Ausstattung öffentlicher Gebäude Ankauf und Erhaltung von wertvollem glarnerischem Kulturgut. Gewährung von Werkbeiträgen zur Realisierung bestimmter kultureller Projekte.
Verleihung des Glarner Kulturpreises zur Auszeichnung von Personen oder Institutionen, die sich um das kulturelle Leben des Kantons verdient gemacht haben. Verleihung von Förderpreisen. An CD-Produktionen werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet.

Zielgruppe: Kulturelle Institutionen oder Gruppen, die ihren Sitz im Kanton Glarus haben oder ein Projekt vorlegen, das sich auf das Glarnerland bezieht oder hier präsentiert werden soll. Einzelne Kulturschaffende, die Glarner Bürger sind; seit mindestens 5 Jahren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Glarus haben oder während längerer Zeit im Kanton Glarus gewohnt haben oder ein kulturelles Projekt vorlegen, das sich auf das Glarnerland bezieht oder hier präsentiert werden soll.

Exclusion criteria: Künstlerisch oder wissenschaftlich überzeugendes Projekt.

Website:
E-mail: kultur@gl.ch
Contact: Fritz Rigendinger Dr.
Telephone: +41 55 64 66 300

Bildung und Kultur, Hauptabteilung Kultur
Gerichtshausstrasse 25
CH-8750 Glarus