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Innerschweizer Filmfachgruppe

Filmförderung der Innerschweizer Kantone

Categories: film

Regions: Lucerne, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug

Purpose: Es können nur Gesuche für Filmprojekte berücksichtigt werden, die einen direkten Bezug zu einem oder zu mehreren der folgenden Kantone haben: Luzern, Uri, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden.
Kriterien zur Teilnahme:
- Filmkünstlerische Qualität
- Professionalität
- Der Nachweis über den Bezug zu mindestens einem der Zentralschweizer Kantone muss deutlich ausgewiesen werden. Der beantragte Förderbeitrag muss im Finanzierungsplan und im Begleitschreiben ersichtlich sein.

Promotion focuses: Die Förderung kann sich auf die folgenden Bereiche erstrecken:
Projektentwicklung (Drehbuch, Recherche)
Film- und Videoproduktion (inkl. Postproduktion)
Präsentation und Vermittlung von Film und Video

Applications: Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden pdf-Datei per Mail oder einem Datenträger der Geschäftsstelle zugestellt werden. Sämtliche Unterlagen sind 2012 noch zusätzlich in siebenfacher Ausführung in Papierform einzureichen. Eine Kopie des Begleitschreibens muss zur Information direkt an denjenigen Kanton geschickt werden, zu dem der Bezug ausgewiesen wird und von dem die Förderung beantragt wird.
Die Dossiers inkl. DVD werden auf ausdrücklichen Wunsch im Begleitschreiben nach der Sitzung zurückgeschickt.

Submission date: Jeweils auf den 1. der Monate: Februar, Mai, August und November.

Website:
E-mail: kultur@lu.ch
Telephone: +41 41 22 85 206

KANTON LUZERN, Bildungs- und Kulturdepartement, Kulturförderung, Innerschweizer Filmfachgruppe
Bahnhofstrasse 18
CH-6002 Luzern