Schweizerische Interpretenstiftung SIS
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Foundations
Categories: Rock/Pop/Chanson, cabaret, classical music, dance, jazz, theater, world music
Regions: All regions
Purpose: Die Schweizerische Interpretenstiftung SIS wurde am 8. April 1988 von der Schweizerischen Interpretengesellschaft SIG gegründet. Seit 1993 wird sie regelmässig aus Geldern von Swissperform (Art. 48 Abs. 2 URG, Abzug für kulturelle und soziale Zwecke) gespiesen.
Stiftungszweck ist die Förderung von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern im Sinne von Art. 33 URG.
Promotion focuses: Die Schweizerische Interpretenstiftung nimmt ihre Aufgabe durch folgende Tätigkeiten wahr:
• Finanzielle Unterstützung von Live-Darbietungen und Gastspielreisen im In- und Ausland von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern. Diese Förderung kann durch ein Gesuch bei der SIS beantragt werden: Informationen zu Gesuchen
• Finanzielle Unterstützung von Symposien und Weiterbildungskursen im Bereich der Gesundheitsfürsorge von ausübenden Künstlern
• Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Entscheidungsgremien, Gewerkschaften und Institutionen um Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit ausübender Künstler und Künstlerinnen zu treffen
• Beratung und Unterstützung von in Not geratenen, ausübenden Künstlerinnen und Künstlern sowie deren Angehörige, z. B. durch Gewährung von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen oder finanziellen Überbrückungshilfen und durch Verhandeln mit Gläubigern
• Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung und Linderung der Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten durch Gewährung von Rechtsschutz, das Führen von Musterprozessen, Unterstützung von Symposien, Publikationen und Veranlassen von Gutachten
• Unterstützung bei der Umschulung von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern, welche aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen
Exclusion criteria: Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein oder die schweizerische oder liechtensteinische Staatsangehörigkeit.
Nicht unterstützt werden:
CD Produktionen, Kompositionsaufträge, Instrumentenkäufe, Festivals und Veranstaltungen, Schriften oder Schriftenreihen, Projekte aus dem Gebiet der bildenden Künste, Stipendien für Ausbildungen
Applications: Das Gesuch muss elektronisch auf der Folgeseite "Eingabe Gesuche" eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet. Zur Vollständigkeit gehören alle darin geforderten Beilagen:
- Projektbeschrieb
- detailliertes Budget
- evtl. Medienberichte
Diese Files müssen als .docx, .xlsx oder .pdf formatiert sein und bei der Eingabe der Gesuche hochgeladen werden.
Zum besseren Verständnis der künstlerischen Leistung der Gesuchsteller bevorzugen wir die Angabe von Links im Projektbeschrieb, damit wir vergangene Produktionen im Internet sehen und hören können. Falls nicht vorhanden, können Sie uns auch Ton- oder Bildträger zugeschicken.
Die Durchführung des Projekts muss innerhalb von 2 Jahren nach Eingang des Gesuchs stattfinden.
Submission date: Die Eingabefrist dauert jeweils vom 1. Januar - 30. November (Poststempel) des laufenden Jahres
Contact
Website: http://www.interpreten.ch/
E-mail: sis@interpreten.ch
Telephone: +41 43 32 21 060
Fax: +41 43 32 21 069
Postal address
Schweizerische Interpretenstiftung SIS
Kasernenstrasse 15
CH-8004 Zürich